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Planung & Baubetreuung Jürgen Frieß . staatl. gepr. Hochbautechniker

Planung von Wohn- und Geschäftshäusern

einfamilienhaus

Die Planung der Baumaßnahmen von Ein-, Zweifamilien- und Doppelhäuser, sowie Geschäftshäuser und Gewerbegebäude über den Entwurf bis zum Bauantrag inkl. der statischen Berechnung, des Wärme- und Schallschutzes ist unsere Kernkompetenz. Die Statik und der Wärme- und Schallschutz werden durch ein Ingenieurbüro, mit dem ich über 10 Jahre in Partnerschaft stehe ausgearbeitet und zur Genehmigungsvorlage gebracht. Natürlich betreut mein Einzelunternehmen auch Baumaßnahmen die unter die sogenannte "Große Vorlageberechtigung" fallen. Dies sind Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbegebäude. Der Leistungsumfang wird nach den Phasen der HOAI bestimmt und entsprechend bearbeitet, d.h. es können Teilleistungen oder ein Komplettpaket beauftragt werden.

Ausführungsplanung / Bauleitung

Bauleitung

1. Ausführungsplanung: Dies beinhaltet die Leistungsphasen 5, 6 und 7 nach HOAI und sind im speziellen die Ausführungs- bzw. Detailpläne in den entsprechenden Maßstäben,die Massenberechnung mit Ausschreibung gem. VOB Teil B und C und danach folgend die Vergabe der Einzel- oder Gesamtleistung.
2. Bauleitung: Hier werden die auszuführenden Arbeiten der Einzelgewerke gemäß der Beauftragung überwacht, koordiniert und abgerechnet.

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ( SIGEKO )

Sicherheitskoordinator

Nach dem Sozialgesetzbuch und hier im speziellen der Baustellverordnung ( Baustellen V) von 1998 und seit 1992 EU- weit hat der Bauherr (Maßnahmen ungebunden) einen Dritten zu auftragen der die Überwachung der Baustelle im Sinne der Sicherheits- und Gesundheitskoordination übernimmt. Die Leistung ist gegliedert in die Einbindung während der Ausschreibung und Vergabe bzw. bei der Ausführung. Die Maßnahme ist den Ämtern für Arbeitsschutz ( RP`s ) zu melden und wird von diesen überprüft. Die Vergütung erfolgt über festgesetzte Prozentsätze.

Wertermittlung nach NHK

werteermittlung

Sie möchten Ihr bebautes Grundstück veräußern oder eine vorhandene Liegenschaft erwerben, und dessen Verkehrswert wissen, dies wird über den Normalherstellungskatalog ermittelt. Aber auch wenn Sie Ihr Objekt an Ihre Nachkommen vorzeitig überschreiben wollen, den Nießnutz (Wohnrecht auf Lebenszeit) und die Alterspflege mit einbringen möchten wird dies ebenfalls über den NHK errechnet. Dies Leistung bitte ich mit an, das Honorar wird durch die HOAI geregelt. Auch Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen werden bauantragsmäßig bearbeitet und während der Ausführung betreut. Bei allen Neubau-, Umbau- sowie Renovierungsarbeiten werden auf Wunsch die erforderlichen Finanzierungsgrundlagen mit erstellt. Zu meinen Dienstleistungen gehören aber auch Teilungs- und Abgeschlossenheitserklärungen von Grundstücken und Gebäuden.

Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten

Im Falle, dass ein Gebäude bzw. Gebäudeteile ganz oder teilweise abgebrochen oder zurück gebaut werden soll stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Im Vorfeld werden die Umstände in Bezug auf die Maßnahme geprüft:

a) Steht das Gebäude oder der Gebäudeteil unter Denkmalschutz bzw. unter Ensembleschutz, oder ist sogar ein Kulturdenkmal?

b) Muss die Maßnahme als Bauanzeige oder Bauantrang behandelt werden?

c) Sind Schadstoffe oder anders belastendes Material verbaut und muß daher speziell behandelt werden (Schadstoffanalyse und Schadstoffkaster)?

d) Ist eventuell zusätzliches Gefahrenpotenzial zu berücksichtigen?

Nach einer Kostenanalyse biete ich die Leistung zum Abbruchantrag, die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten sowie die Überprüfung der Ausführung (Bauleitung) und deren Abrechnung an.
Da in meinem Leistungsbild die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SIGEKO) enthalten sind, wird auch die erforderliche Abstimmung mit dem Amt für Arbeitsschutz "AfAs" abgedeckt.